Mehraufwendungen

Mehraufwendungen
steuerrechtlicher Begriff. 1. Zusätzliche Aufwendungen bei auswärtiger Tätigkeit ( Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit).
- 2. Durch doppelte Haushaltsführung entstehen Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Familienheimfahrt.
- 3. Verpflegung ist bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit den in § 4 V Nr. 5 EStG gesetzlich festgesetzen Pauschalen anzusetzen.

Lexikon der Economics. 2013.

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